Rainer Hofmann Brandschutz

Brandschutzfachkraft nach DGUV 205-003

Ich begleite und unterstütze Sie bei der Erfüllung Ihrer unternehmerischen Pflichten gegenüber dem Gesetzgeber, den Vorschriften der BG, sowie bei der Einhaltung der vertraglichen Bedingungen der Sachversicherer.

 

Wozu benötige ich einen Brandschutzbeauftragten?

Der Brandschutzbeauftragte berät Sie in Fragen des technischen- baulichen und organisatorischen Brandschutzes. Er unterstützt Sie bei der Organisation und Dokumentation von Maßnahmen in Bezug auf den Brandschutz. Durch regelmäßige Brandschutzbegehungen erkennt er Risiken und empfiehlt Maßnahmen zu deren Beseitigung. Des Weiteren begleitet und berät er Sie im Umgang mit Behörden sowie bei Bauvorhaben.

Ab wann benötige ich einen Brandschutzbeauftragten?

Es empfiehlt sich einen Beauftragten zu benennen bei

  • Verkaufsstätten mit mehr als 2.000 qm
  • Büro und Verwaltungsgebäuden ab 3.000 qm
  • Industriebauten mit mehr als 5.000 qm
  • Sonderbauten nach Landesbauordnung
  • Wenn das Brandschutzkonzept den Einsatz eines Brandschutzbeauftragten vorsieht
  • Wenn es die Vorgaben der BG der DGUV oder der Sachversicherer erforderlich machen.
Young engineer and industrial factory

Warum ein externer Brandschutzbeauftragter?

Der externe Brandschutzbeauftragte ist eine zertifizierte Brandschutzfachkraft. Die Ausbildung eigener Mitarbeiter sowie der Zeitaufwand für die Ausübung der Tätigkeit entfallen.

Der Blick von außen, ohne Einbindung in betriebliche Strukturen, ermöglicht eine neutrale Sicht auf die Abläufe des organisatorischen- sowie auf den Zustand des technischen und baulichen Brandschutzes.

 

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Effektiver Brandschutz basiert auf drei Grundlagen

                                    Schulung

Schulung

Mein Angebot

Übernahme der Mitarbeitersensibilisierung zur Verhinderung eines Entstehungsbrandes sowie die regelmäßige Unterweisung „Verhalten im Brandfall“ und „Umgang mit Feuerlöschern“ Ihrer Beschäftigten.


Auf Wunsch biete ich die theoretische Ausbildung von Brandschutzhelfern nach den Anforderungen und Besonderheiten des Betriebes an.

                                   Organisation

Organisation

Mein Angebot

Erstellung von Regularien zur Verhütung sowie bei Ausbruch eines Brandes.

Ich biete Unternehmen und Organisationen Lösungen für eine Vielzahl von Problemen den Brandschutz betreffend. Unterstützung bei der Erstellung und Fortschreibung einer Brandschutzordnung Teil A, B und C und mithilfe bei der Erstellung den Brandschutz betreffender Betriebsanweisungen. 

Unterstützung bei der Planung, Organisation und Durchführung von Räumübungen sowie deren Analyse im Anschluss.

Mitwirkung und Beratung bei der Beurteilung der Brandgefahr am Arbeitsplatz, bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe sowie bei der Ermittlung von Brand- und Explosions-gefahren. Ich berate Sie bei der Ausstattung der Arbeitsstätte mit Feuerlöscheinrichtungen und der Auswahl der Löschmittel.

                                     Überprüfung

Überprüfung

Mein Angebot

Durchführung und Dokumentation interner Brandschutzbegehungen sowie die Überprüfung der Flucht und Rettungswegepläne, der Feuerwehrpläne und Feuerwehrlaufkarten auf Aktualität, gehören den Kernaufgaben.                                                                                                    Auf  Wunsch teilnahmen an behördlichen Brandschauen.     

Überwachung regelmäßiger Prüfintervalle, melden festgestellter Mängel und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen.

Was kostet der Brandschutzbeauftragte?

Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand, sind also abhängig von Art und Umfang der Beauftragung und sind steuerlich voll absetzbar.

Für ein kostenloses telefonisches Infogespräch stehe ich gerne zur Verfügung.

Tel.: 0159-01477861

Mail: [email protected]

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Die kompletten Leistungen

  1. Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung
  2. Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung am Arbeitsplatz
  3. Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  4. Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  5. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  6. Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  7. Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  8. Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  9. Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  10. Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  11. Kontrollieren, dass Flucht- und RettungspläneFeuerwehrpläneAlarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  12. Planen, Organisieren, Durchführen und Analysieren von Evankuierungsübungen
  13. Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  14. Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  15. Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  16. Theoretische Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
  17. Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  18. Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  19. Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  20. Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  21. Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
  22. Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  23. Unterstützen des Unternehmers oder der Unternehmerin bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
  24. Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
  25. Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
  26. Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz, z.B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen oder Jahresbericht